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Apostille oder Konsularlegalisation: was brauchen Sie?

An dieser einen Verwechslung gehen Wochen verloren. Die Regel passt in einen Satz: Haager Mitglied → Apostille; Nichtmitglied → Konsularkette. Alles Weitere folgt daraus.

Der Ein-Satz-Test

Prüfen Sie das Zielland. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (über 120 Staaten, von Deutschland über Brasilien bis China)? Eine Apostille der Schweizer Staatskanzlei, fertig. Kein Vertragsstaat (VAE, Katar, Vietnam, Thailand…)? Es gilt die volle Konsularkette.

Weg A — die Apostille

Eine Behörde, ein Zertifikat, 1–2 Arbeitstage in der Schweiz, CHF 140 + MwSt bei uns (CHF 120 ab dem zweiten Dokument). Eine Botschaft ist nie beteiligt.

Weg B — die Konsularkette

Staatskanzlei-Beglaubigung, eidgenössische Überbeglaubigung wo verlangt, dann die Botschaft des Ziellandes in der Schweiz — jeder Stempel baut auf dem vorherigen. Rechnen Sie 7–14 Tage mehr und variable Botschaftsgebühren; wir offerieren sie pauschal, schriftlich, zuerst.

Die Falle

Die Apostille wird immer im Land angebracht, das das Dokument AUSGESTELLT hat — nie am Zielort, nie von einer Botschaft. Ein Schweizer Dokument für Spanien wird in der Schweiz apostilliert; ein spanisches für die Schweiz in Spanien. Diese Richtung zu verwechseln ist Ursache Nummer eins verlorener Wochen.

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