Siebenundzwanzig Schalter stellen in der Schweiz Apostillen aus: sechsundzwanzig Staatskanzleien und die Bundeskanzlei. Das Dokument an den falschen zu senden kostet eine Woche. Hier die Karte.
Ein Dokument folgt seinem Unterzeichner: Zivilstandsurkunden zur Staatskanzlei des Ausstellungskantons, Diplome zum Kanton der Schule, notarielle Urkunden zum Kanton des Notars, Handelsregisterauszüge zum Sitzkanton der Firma, Urteile zum Kanton des Gerichts.
Von Bundesämtern signierte Dokumente apostilliert die Bundeskanzlei in Bern: Strafregisterauszüge (Bundesamt für Justiz), SEM-Bestätigungen, eidgenössische Diplome, Urkunden der Bundesgerichte. Eine Staatskanzlei wird sie schlicht zurückweisen.
Eine beglaubigte Übersetzung wird dort apostilliert, wo die Unterschrift des Übersetzers zertifiziert ist — meist der Kanton des Notars. Eine beglaubigte Kopie folgt dem Notar, der sie erstellt hat, nicht dem Ursprungsdokument. Im Zweifel: Beschreiben Sie in den Bemerkungen, was Sie haben — Weiterleitung ist genau unser Beruf.
Staatskanzleien beglaubigen nur Unterschriften, die sie hinterlegt haben. Reichen Sie ein Waadtländer Diplom in Bern ein, kommt es zurück — höflich, nach mehreren Tagen. Unser erster Handgriff bei jeder Bestellung ist diese Weiterleitung; darum ist «falscher Schalter» eine Problemkategorie, die unsere Kunden nie erleben.